Freiwilligkeit
Wenn Sie sich für eine Psychotherapie entscheiden, so tun Sie das freiwillig. Da es unterschiedliche Fachrichtungen innerhalb der Psychotherapie gibt, können Sie selbst eine Psychotherapeutin oder einen Psychotherapeuten für sich auswählen.
Kennenlernen
Die ersten Einheiten dienen dem Kennenlernen. Gemeinsam wird besprochen, ob ein weiterer Therapieverlauf gut geeignet ist oder ob eventuell eine andere Form von Therapie oder Hilfestellung sinnhafter erscheint.
Regelmäßigkeit
Psychotherapie ist ein prozesshaftes Verfahren, deswegen ist regelmäßiger Kontakt wichtig. Die Abfolge der Termine werden in den ersten Einheiten besprochen.
Verschwiegenheit
PsychotherapeutInnen unterliegen einer strengen Verschwiegenheitspflicht, die gesetzlich im § 15 Psychotherapiegesetz 1990 geregelt ist.
24 Stunden Absageregelung
Kann ein Termin nicht wahrgenommen werden, so sollte dieser 24 Stunden im Vorhinein abgesagt werden. Hierbei genügt eine Absage per SMS, ein Anruf oder eine Nachricht auf der Mobilbox. Bei verspätetem oder einem Nichtabsagen muss das volle Honorar in Rechnung gestellt werden.
Zeitlicher Rahmen und Kosten
50 Minuten zu € 60,- für eine Einzeltherapie
90 Minuten zu € 100,- für eine Imago-Paartherapie
In Ausnahmefällen kann auf eine schlechte finanzielle Situation Rücksicht genommen werden.
Psychotherapeutische Leistungen
können von der Krankenkasse derzeit leider noch nicht übernommen werden bzw. ist eine Rückverrechnung ebenfalls noch nicht möglich. Aus diesem Grund sind die Kosten angepasst. Psychotherapeutische Leistungen sind gemäß § 6 Abs. 1 Z. 19 UStG von der Umsatzsteuer befreit.